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Unterlagen frühzeitig besorgen, auch wenn noch nicht gewonnen? Englische Übersetzungen?

edited Januar 2012 in Vorbereitungen
Ich habe gelesen, dass einige Wochen, ja sogar Monate vergingen, bis ihr die Bescheinigung vom VBS bekommen hattet. Auch erwähnt ihr, dass ein Auszug aus dem Geburtsregister lange dauerte. Auch wenn ich noch keine GC gewonnen habe, würdet ihr mir empfehlen, die Bescheinigung jetzt schon zu beantragen? Oder spielt das Ausstellungsdatum bei allen Dokumenten eine wichtige Rolle? Ich weiss, dass die Pässe den heutigen Erfoderungen entsprechen müssen, und sicher auch beim Strafregisterauszug. Wie sieht es aber bei den anderen Unterlagen aus, die ihr unter "Botschaftstermin" erwähnt? Meine Schulzeugnisse und meine Abschlusszeugnisse meiner Lehrausbildung die ich in den 80er Jahren erhielt, sind alle in deutscher Sprache. Auch die Arbeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen meiner bisherigen Arbeitgeber sind alle deutsch abgefasst. Wenn man diese übersetzen muss, gibt es da Vorschriften, bzw. müssen diese Übersetzungen notariell beglaubigt werden?

Den Link habe ich inzwischen gefunden, jetzt klappt er wieder
http://www.travel.state.gov/visa/fees/fees_5455.html?cid=9744#docs

Comments

  • Nein, das scheint mir übertrieben. Man muss ja schon einige Unterlagen besorgen, aber von der Gewinnbenachrichtigung (ca. Mai) bis zum Einsendeschluss im Oktober hat man genügend Zeit, diese zu besorgen. Bei uns lag ja noch die Hochzeit dazwischen und einige Unterlagen konnten wir erst danach besorgen. Aber sogar das hat geklappt :) Es ist sicher gut, man kümmert sich gleich nach der Gewinnbenachrichtigung um diese Sachen. Aber im Voraus etwas zu bestellen (das kostet ja auch immer was) muss man nicht.

    Wenn Du eine englische Version Deiner Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse besorgen kannst, ist das sicher gut. Ich habe aber nirgends gelesen, dass das obligatorisch wäre. Und beglaubigen lassen muss man diese sicher auch nicht, da reichen Unterschrift und Stempel des Verfassers.
  • Sollte man sich gleich zwei Originale der erforderlichen Unterlagen, die man nach Kentucky senden muss, vom Aussteller bzw. dem zuständigen Amt besorgen, weil einige davon muss man in Bern in der Botschaft wieder vorlegen (Kopien davon erstellen vorher ist auch ratsam).
  • Genau, wir mussten die Botschaft dann noch verlassen um in der Migros zu kopieren - in der Botschaft wollten sie dafür irgendwie 2 Franken ;-) Wir hatten soweit ich weiss immer nur 1 Original genutzt.
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